
Dorsch Fangverbot in der Ostsee

Ostsee-Angeln 2026: Regelungen bleiben unverändert!
Der EU-Ministerrat hat am 27. Oktober 2025 die Fangregelungen für die Ostsee für das Jahr 2026 beschlossen. Für Angler ergeben sich daraus leider keine Verbesserungen. Das Angeln auf Dorsch bleibt weiterhin verboten. Beim Lachsangeln ist pro Angler und Tag weiterhin nur ein gezüchteter Lachs ohne Fettflosse erlaubt. Weitere Einschränkungen sind möglich.
Die Berufsfischerei auf Plattfisch bleibt erlaubt, wobei Dorsch weiterhin als Beifang zugelassen ist. Insgesamt bleiben die Regelungen für Angler damit auf dem Stand der Vorjahre.
Für alle Sportfreunde, die an der Ostsee unterwegs sind zum angeln, können weitere Informationen auf folgender Seite entnommen werden:
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Der Kreisanglerverband Schönebeck e.V. ist mehr als nur ein Verein für Angler – wir sind eine starke Gemeinschaft mit Leidenschaft für den Naturschutz, die Gewässerpflege und das Vereinsleben. Damit unsere Mitglieder und Interessierte immer gut informiert bleiben, suchen wir Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit.
Hast du Freude am Schreiben, Erstellen von Online-Inhalten oder an der Arbeit mit Videos? Dann kannst du uns helfen! Wir suchen ehrenamtliche Mitstreiter, die Lust haben, sich in folgenden Bereichen zu engagieren:
▶️ Newsletter: Verfassen und Gestalten informativer Beiträge rund um unseren Verein und unsere Gewässer
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Ohne ehrenamtliches Engagement wäre ein Vereinsleben, wie wir es kennen, kaum noch möglich. Der Erhalt unseres Vereins liegt uns sehr am Herzen und wenn du dich mit deinen Fähigkeiten einbringen möchtest, dann freuen wir uns auf dich! Jede helfende Hand zählt und macht einen Unterschied.
Du kannst dich gerne beim KAV Schönebeck e.V. melden unter:
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E-Mail: info(at)kav-schönebeck.de
Oder besuche die Webseite des KAV Schönebeck e.V.
Populationsprogramm in der Elbe

Im Jahr 2024 wurde in der Elbe ein intensives Projekt zur Wiederansiedlung von Stören durchgeführt, um die Population dieser einzigartigen Fischarten zu unterstützen. Ziel ist es, durch nachhaltige Maßnahmen die natürlichen Bestände wieder aufzubauen und das ökologische Gleichgewicht in der Elbe langfristig zu sichern. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, um den Stör als Teil des natürlichen Erbes der Region zu erhalten und die Biodiversität im Flusssystem zu fördern.
Der Stör gilt weiterhin als gefährdete Art und darf daher auch nicht mitgenommen werden. Sollten Angler einen Stör als Beifang haben, so ist dieser schonend zurück zu setzen.
